Rohrsanierung & Instandsetzung in Köln
Ist Ihr Leitungssystem undicht? Wir haben die richtige Lösung dafür!
Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW verpflichtet, die Dichtheit der Abwasserkanäle zu gewährleisten. Wenn Ihr Kanal undicht ist, gab es bisher immer nur eine Möglichkeit – ausgraben und erneuern! Durch Verfahren wie Kurz-, Lang- bzw. Schlauchlinerverfahren ist es möglich, Kanäle grabenlos, kostengünstig sowie ohne größere Beeinträchtigung durch Lärm und Schmutz zu reparieren. Versätze, Risse, Axialverschiebungen und kleinere Brüche können durch diese Verfahren neu abgedichtet und geglättet werden. Vor Beginn einer Sanierung muss mittels Kanal-TV-Inspektion jedoch ermittelt werden, ob eine Sanierung möglich ist.
Sollten bei dieser Untersuchung Schäden festgestellt werden erhalten Sie von uns ein individuelles Sanierungskonzept, denn als Eigentümer sind Sie im Schadensfall verpflichtet, eine Sanierung durchführen zu lassen.